Wir beziehen die Informationen zu erteilten und entzogenen AÜ-Erlaubnissen direkt von der offiziellen Webseite der Bundesagentur für Arbeit und überprüfen die Daten jeden Monat.
Dadurch sind wir in der Lage, Veränderungen in den Daten (z.B. den Entzug der AÜ-Erlaubnis) zu erkennen und diese zu dokumentieren bzw. kommunizieren.
Dieses elektronische Prüfverfahren ist dem Verfahren mit Dokumenten weit überlegen, denn wir wir sind nicht darauf angewiesen, dass uns ein Personaldienstleister mitteilt, dass eine AÜ-Erlaubnis entzogen wurde (was er wohl auch nicht freiwillig kommunizieren würde).
Kopien von AÜ-Erlaubnisurkunden, welche wir von Personaldienstleistern erhalten, verarbeiten wir grundsätzlich nicht, da wir weder deren Echtheit noch Gültigkeit garantieren können.