Unternehmen, die mit Personaldienstleistern zusammenarbeiten, können unerwartet für deren Versäumnisse haften – etwa bei nicht abgeführten Sozialabgaben oder Steuern. Unser Artikel auf HRM.de beleuchtet, warum klassische Unbedenklichkeitsbescheinigungen oft nicht ausreichen und wie ein automatisiertes Compliance-Management vor finanziellen Risiken schützt.
👉 Zum vollständigen Beitrag: Schutz vor Subsidiärhaftung in der Zeitarbeit
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