Unbedenklichkeitsbescheinigung oder IZS-Zertifikat? Warum ein Vergleich längst überfällig ist
Als IZS vor rund 15 Jahren gegründet wurde, haben wir genau das getan, was viele heute noch tun: Wir haben Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften angefordert, um die Zuverlässigkeit von Personaldienstleistern zu beurteilen.
Nicht weil wir davon überzeugt waren, sondern weil uns Personaldienstleister und Einsatzunternehmen sagten: „So macht man das.“
Doch schon nach kurzer Zeit wurde deutlich, dass Unbedenklichkeitsbescheinigungen für ein wirksames Risikomanagement nicht ausreichen.
Was eine Unbedenklichkeitsbescheinigung tatsächlich aussagt
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt lediglich einen Sachverhalt:
Zum Zeitpunkt ihrer Ausstellung bestanden keine Beitragsrückstände bei der ausstellenden Stelle.
Das ist zweifellos eine wertvolle Information. Aber eben nur eine von vielen Informationen, die erforderlich sind, um Risiken im Zusammenhang mit der Subsidiärhaftung zuverlässig bewerten zu können.
Die vier größten Schwächen von Unbedenklichkeitsbescheinigungen
1. Dokumente können gefälscht werden
In unserer Praxis sind uns immer wieder gefälschte Bescheinigungen begegnet. Teilweise waren diese so professionell erstellt, dass sie für Außenstehende praktisch nicht als Fälschung erkennbar waren.
2. Wichtige Informationen fehlen
Krankenkassen und Berufsgenossenschaften informierten uns regelmäßig über bestehende Stundungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen.
Diese Informationen waren auf den vorgelegten Unbedenklichkeitsbescheinigungen häufig nicht ersichtlich. Dabei sind genau solche Hinweise entscheidend, um potenzielle Risiken frühzeitig erkennen zu können.
3. Kein Nutzen vor Gericht
Juristische Bewertungen haben gezeigt, dass Unbedenklichkeitsbescheinigungen wegen eines Formfehlers, den jede Bescheinigung hat, im Rahmen einer Treu-und-Glauben-Argumentation keinerlei positive Wirkung entfalten und praktisch wertlos sind.
Für Einsatzunternehmen bedeutet das: Das Vorliegen einer Bescheinigung führt nicht automatisch zu einer rechtlichen Entlastung.
4. Keine finanzielle Absicherung
Der wohl wichtigste Punkt:
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Unbdenklichkeitserklärung zahlt keinen einzigen Euro Schadenersatz, wenn tatsächlich ein Fall von Subsidiärhaftung eintritt.
Sie dokumentiert einen Zustand. Sie schützt jedoch nicht vor den finanziellen Folgen.
Warum IZS einen anderen Weg gegangen ist
Vor diesem Hintergrund haben wir uns bereits vor vielen Jahren gefragt:
Warum versuchen wir bekannte Schwächen zu verwalten, statt sie zu lösen?
Gemeinsam mit Personaldienstleistern und Einsatzunternehmen haben wir deshalb die digitalen BG- und SV-Zertifikate entwickelt. Ziel war es, die Vorteile von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu erhalten und gleichzeitig deren wesentliche Schwächen zu beseitigen.
Was IZS-Zertifikate für Entleiher anders machen
Die digitalen BG- und SV-Zertifikate des IZS bieten:
Nachweis über fehlende Beitragsrückstände zum Ausstellungszeitpunkt
Fälschungssichere digitale Bereitstellung
Zusätzliche Informationen zu Stundungen und Ratenzahlungen
Verwertbarkeit vor Gericht im Rahmen einer Treu-und-Glauben-Argumentation
Möglichkeit der Absicherung gegen finanzielle Schäden aus Subsidiärhaftung in Verbindung mit SubsidiärProtect®
Damit geht der Informations- und Schutzumfang deutlich über den einer klassischen Unbedenklichkeitsbescheinigung hinaus.
Die aktuelle Diskussion erweckt teilweise den Eindruck, als stünden Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und IZS-Zertifikate auf derselben Entwicklungsstufe. Das entspricht nicht unserer Erfahrung.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen waren für uns der Ausgangspunkt.
IZS-Zertifikate sind das Ergebnis aus 15 Jahren praktischer Erfahrung, Millionen von Prüfungen und dem konsequenten Versuch, die Schwächen bestehender Verfahren zu beseitigen.
Oder anders formuliert:
Wir haben nichts gegen Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Wir glauben nur, dass die Branche heute deutlich bessere Lösungen braucht – und wir stellen diese zur Verfügung.