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Stundungen und Ratenzahlungen als potentielle Brandbeschleuniger für Subsidiärhaftung

Stark erhöhtes Subsidiärhaftungsrisiko durch vermehrte Stundungen und Ratenzahlungen in der Zeitarbeit

Wir sehen derzeit eine starke Zunahme von Stundungen und Ratenzahlungen bei Personaldienstleistern, vor allem im Bereich der Zahlungen an Berufsgenossenschaften – wenig verwunderlich, wenn man sich die aktuelle Geschäftsentwicklung in der Zeitarbeit mit teils massiven, zweistelligen Rückgängen ansieht.
  • 63,9% der Personaldienstleister klagen über zu wenig Aufträge (Quelle: ifo Institut, Mai 2024)
  • Erhebliche Umsatzrückgänge (Quelle: GVP Website)
  • "Die Umsätze der Personaldienstleistungsbranche entwickelten sich zuletzt erneut negativ. Sowohl in der Zeitarbeit als auch in der Personalvermittlung wurde im ersten Quartal 2024 der deutlichste Rückgang gegenüber dem Vorjahresquartal seit rund drei Jahren verzeichnet." (Quelle: GVP, 27.06.2024)

Stundungen und Ratenzahlungen können Brandbeschleuniger hinsichtlich der Subsidiärhaftung von Entleihern sein

Aus unserer langjährigen Erfahrung seit 2011 wissen wir, dass Stundungen bzw. Ratenzahlungen per se erst einmal kein Negativmerkmal sind, weshalb unser Rating dafür „gelb“ und nicht „rot“ ist. Es kann dafür valide Gründe geben, z. B. unerwartete, verzögerte Zahlung eines größeren Entleihers.
Positiv
Stundungen und Ratenzahlungen können sich jederzeit wieder positiv auflösen.
Negativ
Stundungen und Ratenzahlungen stellen per se ein massiv erhöhtes Subsidiärhaftungsrisiko für den Entleiher dar. Es können so schnell hohe, nicht-gezahlte Rückstände entstehen. Wenn ein Personaldienstleister dann innerhalb der Stundungsfrist bzw. während der Ratenzahlung Insolvenz anmeldet, bleiben alle noch nicht gezahlten BG- und SV-Beiträge an den Entleihern hängen. Das kann finanziell sehr, sehr schmerzhaft werden. Die Schadenshöhe kann so um ein Vielfaches höher sein als unter normalen Umständen.
Entleiher müssen also so früh wie möglich wissen, wenn ein Lieferant eine Stundung oder Ratenzahlung einrichtet, um ggf. sofort weitere Maßnahmen ergreifen zu können.
Wie können Sie herausfinden, ob ein Lieferant BG- / SV-Beiträge stundet bzw. in Raten zahlt?

1. Check im IZS-Portal

Prüfen Sie Ihre Personaldienstleister auf dem IZS-Portal, hier ein Beispiel für meteor Personaldienstleistungen:
Nutzen Sie das Suchfeld rechts oben, um Ihre Personaldienstleister zu suchen.
Sofern Sie einen Login haben, prüfen Sie in Ihrer Personaldienstleister-Liste die Ratings.
TIPP: Sortieren Sie die Liste einfach nach Rating – und Sie sehen sofort alle roten und gelben Ratings auf einen Blick.
Sofern Sie eine PRO-Lizenz für das IZS-Portal haben haben wie Sie jeweils bereits im Rahmen der mit Ihnen abgestimmten Benachrichtigungsservices informiert.
Haben Sie noch keine PRO-Lizenz? Dann fordern Sie einfach eine KOSTENLOSE, 4-wöchige Testversion an und entdecken Sie in Ruhe, welche Vorteile das IZS-Portal für Entleiher bietet. Klicken Sie dazu auf der Login-Seite unten auf "Noch ein Zugang? Jetzt kostenlos registrieren.".

2. Nicht-IZS-geprüfte Lieferanten zur Auskunft verpflichten

Schafft ein Personaldienstleister noch keine maximale Transparenz für Sie über das IZS-Portal, kontaktieren Sie ihn umgehend und verlangen Sie Auskunft, ob aktuell eine Stundung oder Ratenzahlung bei Krankenkassen und / oder Berufsgenossenschaften besteht.
Verlangen Sie diese Auskunft monatlich zu Zahlungen an die Krankenkassen bzw. vierteljährlich zu den Zahlungen an die Berufsgenossenschaften.
PRAXIS-TIPP: Integrieren Sie eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft bei IZS bzw. eine proaktive Auskunftspflicht zu Stundungen und Ratenzahlungen in Ihre Verträge mit den Lieferanten.
Für IZS-geprüfte Lieferanten ist dies nicht notwendig, weil diese ja maximale Transparenz schaffen, Sie im IZS-Portal jederzeit alles einsehen können bzw. im Rahmen einer PRO-Lizenz automatisch benachrichtigt werden, wenn eine Stundung oder Ratenzahlung bei einem Lieferanten bekannt wird.

Fazit

Stundungen und Ratenzahlungen von Beiträgen an Krankenkassen und Berufsgenossenschaften können ein Brandbeschleuniger für das Subsidiärhaftungsrisiko von Enteihern sein und die Schadenshöhe enorm steigern. Entleiher sollten in Anbetracht der aktuell schwierigen Geschäftslage von Personaldienstleistern umgehend herausfinden, ob Stundungen und Ratenzahlungen bestehen und pro-aktive Auskunftspflichten bzw. eine verpflichtende IZS-Mitgliedschaft in ihre Verträge mit Lieferanten integrieren.