Wer mit Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung arbeitet, kennt das Thema: Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden angefordert, geprüft, abgelegt und regelmäßig nachgehalten. Viele Einsatzunternehmen gehen davon aus, dass sie nur so ihr Risiko einer Lohnsteuerhaftung reduzieren können.
Doch genau hier liegt ein weit verbreiteter Irrtum.
Was viele Unternehmen nicht wissen
Ein aktuelles Rechtsgutachten einer renommierten Münchner Steuerrechtskanzlei kommt zu einer bemerkenswert klaren Aussage:
Liegt für die Arbeitnehmerüberlassung eine gültige Erlaubnis nach § 1 AÜG vor, ist die Lohnsteuerhaftung des Entleihers nach § 42d Abs. 6 Satz 2 EStG grundsätzlich ausgeschlossen.
Mit anderen Worten: Für die Frage der Lohnsteuerhaftung ist nicht in erster Linie entscheidend, wie viele Bescheinigungen gesammelt werden. Entscheidend ist vor allem, ob die AÜ-Erlaubnis des Personaldienstleisters besteht und fortlaufend gültig bleibt.
Warum das für Einsatzunternehmen wichtig ist
Viele Compliance-Prozesse konzentrieren sich auf das regelmäßige Einsammeln von Dokumenten. Das verursacht Aufwand, bindet Ressourcen und schafft trotzdem keine vollständige Sicherheit.
Die entscheidende Frage lautet vielmehr:
Verfügt mein Personaldienstleister heute noch über eine gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis?
Denn genau daran knüpft der gesetzliche Haftungsausschluss an.
Das eigentliche Risiko
Die meisten Unternehmen prüfen die AÜ-Erlaubnis einmal zu Beginn der Zusammenarbeit. Danach verschwindet sie häufig im Lieferantenordner.
Das Problem: Eine Erlaubnis kann sich ändern, auslaufen oder entzogen werden. Wer dies nicht bemerkt, verlässt sich möglicherweise auf Informationen, die längst nicht mehr aktuell sind.
Deshalb wird die laufende Überwachung der AÜ-Erlaubnis zunehmend zu einem zentralen Bestandteil professioneller Compliance-Prozesse – insbesondere bei Master Vendoren, Neutral Vendoren und Unternehmen mit einer größeren Anzahl von Personaldienstleistern.
Unser Fazit
Wer Lohnsteuerhaftungsrisiken in der Arbeitnehmerüberlassung reduzieren möchte, sollte seinen Fokus nicht ausschließlich auf Unbedenklichkeitsbescheinigungen richten.
Das eigentliche Expertenwissen liegt woanders:
Die gültige AÜ-Erlaubnis ist der entscheidende Faktor für den gesetzlichen Haftungsausschluss.
Wer diesen Status zuverlässig überwacht, schafft mehr Sicherheit – und reduziert gleichzeitig administrativen Aufwand.
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„Gutachten Lohnsteuerhaftung in der Arbeitnehmerüberlassung“
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