Ratgeber

Subsidiärhaftung für Lohnsteuer - Frühwarnsystem für Entleiher 

2026-06-09 10:53

Subsidiärhaftung für Lohnsteuer in der Arbeitnehmerüberlassung: Darum ist die AÜ-Erlaubnis entscheidend

  • Eine gültige AÜ-Erlaubnis schützt Entleiher grundsätzlich vor Lohnsteuerhaftung nach § 42d Abs. 6 Satz 2 EStG.
  • Entscheidend ist die laufende Prüfung der AÜ-Erlaubnis, nicht nur das einmalige Einsammeln von Nachweisen.
  • Lösung: Das IZS-Frühwarnsystem überwacht AÜ-Erlaubnisse tagesaktuell und informiert bei relevanten Änderungen.
Lesezeit: 4 min
Autor: Christian Marchsreiter

Für Unternehmen, die mit Personaldienstleistern arbeiten, ist Subsidiärhaftung ein zentrales Compliance-Thema. Entleiher möchten vermeiden, für nicht abgeführte Abgaben oder Lohnsteuern eines Verleihers in Anspruch genommen zu werden. In der Praxis bedeutet das häufig: Es werden regelmäßig Unbedenklichkeitsbescheinigungen eingesammelt, geprüft, dokumentiert und nachgehalten

Subsidiärhaftung in der Zeitarbeit: Was Entleiher wissen sollten

Ein aktuelles Rechtsgutachten, das von der IZS Institut für Zahlungssicherheit GmbH in Auftrag gegeben wurde, kommt für die Lohnsteuerhaftung zu einer wichtigen Kernaussage:

Liegt beim Verleiher eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG vor, ist die Lohnsteuerhaftung des Entleihers nach § 42d Abs. 6 Satz 2 EStG grundsätzlich ausgeschlossen.

Das verändert den Blick auf die praktische Compliance erheblich. Denn wenn die AÜ-Erlaubnis der zentrale Entlastungsfaktor ist, sollte nicht nur das Einsammeln zahlreicher Bescheinigungen im Vordergrund stehen, sondern vor allem die Frage:

Besteht die AÜ-Erlaubnis des eingesetzten Personaldienstleisters aktuell noch?
Bereit für ein neues Level im Compliance Management?

Das IZS Managed-Compliance-System zur Arbeitnehmerüberlassung reduziert Risiken für Entleiher systematisch – und sichert sie dort ab, wo sie verbleiben.

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Verleiher & Entleiher in der Zeitarbeit - kurz erklärt

Ein Verleiher ist das Unternehmen, das Arbeitnehmer beschäftigt und an ein anderes Unternehmen überlässt. Der Entleiher ist das Unternehmen, das diese Arbeitnehmer vorübergehend einsetzt und deren Arbeitsleistung nutzt.

In der Arbeitnehmerüberlassung bleibt der Verleiher im Regelfall lohnsteuerrechtlicher Arbeitgeber. Er ist also grundsätzlich dafür verantwortlich, die Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen.

Der Entleiher wird dadurch nicht automatisch zum lohnsteuerrechtlichen Arbeitgeber. Ein besonderes Risiko entsteht aber, wenn die Gestaltung rechtlich unsauber ist oder der Entleiher Zahlungen direkt an die überlassenen Arbeitnehmer leistet.

Was bedeutet Subsidiärhaftung für Lohnsteuer?

  • Es bedeutet vereinfacht: Der Entleiher kann unter bestimmten Voraussetzungen für nicht abgeführte Lohnsteuer des Verleihers haften, obwohl er selbst nicht Arbeitgeber der überlassenen Arbeitnehmer ist.

  • Nach § 42d Abs. 6 EStG kann eine Haftung des Entleihers grundsätzlich in Betracht kommen, wenn Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt werden und der Verleiher seine lohnsteuerlichen Pflichten nicht erfüllt.

  • Wichtig ist aber: Diese Haftung ist nicht grenzenlos. Sie ist unter anderem zeitlich auf den Überlassungszeitraum beschränkt. Außerdem kommt eine Inanspruchnahme des Entleihers zur Zahlung grundsätzlich erst subsidiär in Betracht, also wenn eine Vollstreckung beim Verleiher erfolglos war oder keinen Erfolg verspricht.

Die zentrale Aussage unseres Gutachtens: AÜ-Erlaubnis schützt vor Lohnsteuerhaftung!

Das Gutachten stellt klar: Hat der Verleiher eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG, ist eine Lohnsteuerhaftung des Entleihers nach § 42d Abs. 6 Satz 2 EStG grundsätzlich ausgeschlossen.

Für Entleiher ist das eine wichtige praktische Erkenntnis. Denn sie zeigt, dass die gültige AÜ-Erlaubnis eine zentrale Bedeutung für die Risikoreduzierung hat.

Anders gesagt: Wer die AÜ-Erlaubnis zuverlässig überwacht, kontrolliert einen der entscheidenden Risikopunkte bei der Lohnsteuerhaftung.

Damit verschiebt sich der Compliance-Fokus. Statt ausschließlich mit hohem Aufwand immer wieder Unbedenklichkeitsbescheinigungen einzusammeln, sollten Entleiher sicherstellen, dass die AÜ-Erlaubnis ihrer Personaldienstleister fortlaufend geprüft wird.

Warum ist das Einsammeln von Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht immer der effizienteste Weg?

Unbedenklichkeitsbescheinigungen können in der Compliance weiterhin eine Rolle spielen. Sie sind aber in der Praxis mit erheblichem Aufwand verbunden:

  1. Bescheinigungen müssen regelmäßig angefordert werden.
  2. Dokumente sind nicht immer aktuell.
  3. Nachweise müssen geprüft, abgelegt und historisiert werden.
  4. Fehlende oder veraltete Unterlagen erzeugen Nachfassaufwand.
Ein System – Alles geregelt und abgesichert

Bei vielen Lieferanten steigt der manuelle Aufwand stark an. Das Managed-Compliance-System des IZS ist ein umfassendes System zur Verwaltung und Überwachung der Compliance und Bonität von Personaldienstleistern. Es hilft Entleihern, rechtliche Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass alle Vorschriften und Anforderungen eingehalten werden.
Mehr Infos für Entleiher

Das eigentliche Risiko für Entleiher: Wenn die AÜ-Erlaubnis entfällt

Die AÜ-Erlaubnis ist nicht nur ein Dokument, das einmal geprüft und abgelegt werden sollte. Sie kann auch entzogen werden oder aus anderen Gründen nicht mehr bestehen.

Genau hier entsteht in der Praxis ein kritisches Risiko: Viele Unternehmen verlassen sich auf eine einmalige Prüfung beim Onboarding eines Personaldienstleisters. Wenn sich der Status später ändert, wird dies ohne automatisiertes Monitoring oft zu spät oder gar nicht erkannt.

Für Entleiher ist entscheidend, nicht nur zu wissen...
  1. ...ob ein Personaldienstleister zum Start der Zusammenarbeit eine Erlaubnis hatte,
  2. sondern ob diese Erlaubnis auch während der laufenden Zusammenarbeit weiterhin besteht.

IZS-Frühwarnsystem als Lösung: es überwacht AÜ-Erlaubnisse tagesaktuell

Das IZS – Institut für Zahlungssicherheit unterstützt Entleiher und Vendor-Modelle mit einem automatisierten Compliance- und Frühwarnsystem für die Arbeitnehmerüberlassung.

Ihr besonderer Vorteil: IZS überwacht veröffentlichte AÜ-Erlaubnisse über eine Schnittstelle zur Bundesagentur für Arbeit. Die dort veröffentlichten Erlaubnisse werden täglich abgerufen und mit dem Datenbestand des Vortags abgeglichen.

So erkennt IZS, wenn sich relevante Änderungen ergeben, insbesondere wenn AÜ-Erlaubnisse entzogen wurden oder nicht mehr im aktuellen Datenbestand erscheinen. Kunden, die das Frühwarnsystem nutzen, können bei negativen Änderungen entsprechend informiert werden.

Welche Vorteile hat IZS-Frühwarnsystem für Entleiher? – Die 6 wichtigsten Vorteile

Zusammengefasst in einem Satz: Es hilft Entleihern dabei, einen zentralen Risikofaktor im Bereich Arbeitnehmerüberlassung tagesaktuell im Blick zu behalten.

1. Weniger manueller Aufwand
Statt AÜ-Erlaubnisse und Nachweise manuell zu prüfen, übernimmt IZS das laufende Monitoring automatisiert.

2. Schnellere Reaktion bei Risiken
Wenn eine AÜ-Erlaubnis entzogen wird oder sich der Status eines Personaldienstleisters verändert, kann IZS betroffene Kunden informieren. Dadurch können Entleiher schneller reagieren.

3. Bessere Compliance-Dokumentation
IZS stellt Compliance-Daten strukturiert, nachvollziehbar und historisiert bereit. Das erleichtert die interne Dokumentation und reduziert Fehlerquellen.

4. Höhere Sicherheit im Lieferantenmanagement
Gerade bei vielen Personaldienstleistern wird die laufende Kontrolle schnell unübersichtlich. Das Frühwarnsystem schafft Transparenz über die Lieferantenbasis.

5. Stärkerer Fokus auf den entscheidenden Risikopunkt
Das Gutachten zeigt: Für die Lohnsteuerhaftung ist die gültige AÜ-Erlaubnis ein zentraler Entlastungsfaktor. Genau hier setzt das Monitoring von IZS an.

Für wen ist das IZS-Frühwarnsystem besonders relevant?

  • Entleiher, die regelmäßig mit Personaldienstleistern arbeiten
  • Unternehmen mit mehreren Zeitarbeitslieferanten
  • Einkaufs- und HR-Abteilungen mit hoher Compliance-Verantwortung
  • Neutral Vendor, Master Vendor und Managed Service Provider
  • Unternehmen, die ihren manuellen Prüfaufwand reduzieren möchten
  • Organisationen, die Risiken aus Subsidiärhaftung systematischer steuern wollen


Mein Expertentipp: Je größer die Lieferantenbasis, desto wichtiger wird ein automatisiertes Monitoring. Denn mit jedem zusätzlichen Personaldienstleister steigt der Aufwand für Prüfung, Dokumentation und Nachverfolgung.Das System stellt sicher, dass alle relevanten Compliance-Vorgaben eingehalten werden, und bietet vollständige Dokumentation, die im Falle von Betriebsprüfungen genutzt werden kann.

Praxisfazit: AÜ-Erlaubnis prüfen ANSTATT unnötig Aufwand zu produzieren!

Unser Gutachten zur Lohnsteuerhaftung in der Arbeitnehmerüberlassung hat für Sie folgende Botschaft:

Für Entleiher ist die gültige AÜ-Erlaubnis des Verleihers ein entscheidender Faktor, um Lohnsteuerhaftungsrisiken nach § 42d EStG zu reduzieren.

Deshalb sollte die AÜ-Erlaubnis nicht nur einmalig abgefragt, sondern laufend überwacht werden. Genau hier bietet IZS einen konkreten Mehrwert: Das Frühwarnsystem prüft veröffentlichte AÜ-Erlaubnisse tagesaktuell, erkennt relevante Änderungen und informiert Kunden bei Auffälligkeiten.

So wird aus einem manuellen, fehleranfälligen Prozess ein automatisiertes Compliance-Monitoring.
Jetzt AÜ-Erlaubnisse automatisiert überwachen lassen!

Sie möchten wissen, ob Ihre Personaldienstleister zuverlässig überwacht werden. – Sie fragen sich, ob Ihr Unternehmen beim Thema Subsidiärhaftung ausreichend abgesichert ist?

Wir unterstützen Sie als Entleiher mit einem tagesaktuellen Compliance- und Frühwarnsystem für die Arbeitnehmerüberlassung. Wie kann IZS Ihr Lieferantenmanagement entlasten?

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Über den Autor

Christian Marchsreiter
Gründer und Geschäftsführer der IZS Institut für Zahlungssicherheit

Christian ist seit 2005 "Seriengründer" im IT-Bereich und hat bereits mehrere disruptive digitale Produkte, Services und Geschäftsmodelle entwickelt, Firmen dazu gegründet und erfolgreich aufgebaut.

2011 wandte sich eine der größten Zeitarbeitsfirmen Deutschlands an ihn und fragte ihn, ob er eine neue Lösung zur Subsidiärhaftungsproblematik in der Zeitarbeit finden könne. 4 Wochen später gründete er das IZS Institut für Zahlungssicherheit und entwickelte zusammen mit namhaften Zeitarbeitsfirmen die erste Produktversion, die nur 3 Monate später live ging.