- Eine gültige AÜ-Erlaubnis schützt Entleiher grundsätzlich vor Lohnsteuerhaftung nach § 42d Abs. 6 Satz 2 EStG.
- Entscheidend ist die laufende Prüfung der AÜ-Erlaubnis, nicht nur das einmalige Einsammeln von Nachweisen.
- Lösung: Das IZS-Frühwarnsystem überwacht AÜ-Erlaubnisse tagesaktuell und informiert bei relevanten Änderungen.
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Das IZS Managed-Compliance-System zur Arbeitnehmerüberlassung reduziert Risiken für Entleiher systematisch – und sichert sie dort ab, wo sie verbleiben.
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Ein System – Alles geregelt und abgesichert
Bei vielen Lieferanten steigt der manuelle Aufwand stark an. Das Managed-Compliance-System des IZS ist ein umfassendes System zur Verwaltung und Überwachung der Compliance und Bonität von Personaldienstleistern. Es hilft Entleihern, rechtliche Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass alle Vorschriften und Anforderungen eingehalten werden.
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Mein Expertentipp: Je größer die Lieferantenbasis, desto wichtiger wird ein automatisiertes Monitoring. Denn mit jedem zusätzlichen Personaldienstleister steigt der Aufwand für Prüfung, Dokumentation und Nachverfolgung.Das System stellt sicher, dass alle relevanten Compliance-Vorgaben eingehalten werden, und bietet vollständige Dokumentation, die im Falle von Betriebsprüfungen genutzt werden kann.
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